Wir sind Team-Player – Bei uns steht das Für- und Miteinander im Mittelpunkt Wir sind Möglich-Macher – Chancen können uns nicht entkommen Wir sind Lösungs-Denker – Scheitern scheitert an unserer Lösungsliebe Wollen Sie Teil unseres Teams werden? Dann bewerben Sie sich für unseren Standort in Aachen als: Jobcoach (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Vollzeit. Gegenstand der Maßnahme ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Oktober 2026 Du interessierst dich für eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann im Marienhospital Aachen? Akademisches Lehrkrankenhaus der RWTH Aachen mit 310 Betten Das Bildungsinstitut für Berufe im Gesundheitswesen besteht seit April 1925 mit staatlicher Anerkennung Aufteilung der Ausbildung in einen praktischen (2.500 Stunden) und einen theoretischen Teil (2.100 Stunden) in Blockform Ausbildungsvoraussetzungen gem. § 11 PflBG Gesundheitliche Eignung Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer oder der Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
Oktober 2026 Du interessierst dich für eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann im Marienhospital Aachen? Akademisches Lehrkrankenhaus der RWTH Aachen mit 310 Betten Das Bildungsinstitut für Berufe im Gesundheitswesen besteht seit April 1925 mit staatlicher Anerkennung Aufteilung der Ausbildung in einen praktischen (2.500 Stunden) und einen theoretischen Teil (2.100 Stunden) in Blockform Ausbildungsvoraussetzungen gem. § 11 PflBG Gesundheitliche Eignung Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer oder der Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.